KW 31 – BAföG-Verbesserung Vertagt auf 2029

KW 31 – BAföG-Verbesserung Vertagt auf 2029
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Moin, und sorry für das Ausbleiben des Newsletters die letzten Woche; es war Klausurphase. Ironischerweise wurde genau während wir alle in Prüfungen saßen in Berlin in Rekordgeschwindigkeit BAföG-Politik gemacht.

Am 9. Juli hat sich die Bundesregierung auf Eckpunkte zur BAföG-Novelle geeinigt. Die Wohnkostenpauschale soll von 380 auf 440 Euro steigen, allerdings erst zum Sommersemester 2027. Die Bedarfssätze werden in zwei Schritten angehoben und erst zum Sommersemester 2029 an das Grundsicherungsniveau angelehnt – ein Semester später als von der Regierung selbst geplant. Die letzte Erhöhung liegt im Wintersemester 24/25.

Der fzs nennt das Verfahren eine Farce: erst eine große Reform ankündigen, dann monatelang über die Finanzierung streiten, am Ende Minimalanpassungen als Erfolg verkaufen. Drei kleine Schritte in fünf Jahren, rechnet die Bundesstudierendenvertretung vor – Mieten und Lebensmittelpreise hätten sich leider nicht an diesen Turnus gehalten. Die gemeinsam mit DGB, DSW, GEW und ver.di getragene Petition zur BAföG-Rettung stand da bei über 53.500 Unterschriften.

Gut zwei Wochen später wurde es konkret – und schlechter. Der Referentenentwurf zum 30. BAföG-Änderungsgesetz enthält Kürzungen, die vorher nirgends angekündigt waren. Die Ausnahmeregelungen für Studierende über 45 sollen wegfallen, laut fzs mit der Begründung, der Verwaltungsaufwand lohne sich für eine so kleine Gruppe nicht – betroffen wären vor allem Menschen, die wegen Kindererziehung oder Pflege später angefangen haben. Und die Wohnkostenpauschale für Studierende, die bei den Eltern wohnen, soll schrittweise gestrichen werden, weil der erhöhte Grundbedarf das angeblich auffängt. Fairerweise: Der Leistungsnachweis entfällt.

Der eigentliche Aufreger ist aber das Verfahren. Die Verbände bekamen weniger als drei Tage für ihre schriftliche Stellungnahme und einen Tag zur Vorbereitung auf die Online-Anhörung – mitten in der Klausurenphase, also genau dann, wenn die Betroffenen am schlechtesten erreichbar sind. Nach monatelanger Verzögerung durch die Regierung selbst ist das eine bemerkenswerte Dringlichkeit.


Aus demselben Ministerium kam eine Woche später die nächste Reform. Am 29. Juli hat das Bundeskabinett die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gebilligt; der Entwurf war bereits Ende Mai von Jan-Martin Wiarda öffentlich gemacht worden.

Neu sind Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge: drei Jahre vor der Promotion, zwei danach. Drittmittelstellen lassen sich künftig bei Mutterschutz und Elternzeit verlängern, und wer Angehörige pflegt, bekommt jeweils zwei Jahre mehr Höchstbefristungsdauer. Der Punkt, der die meisten von euch direkt betrifft, steht weiter hinten: Für studentische Hilfskräfte steigt die Höchstbefristungsdauer von sechs auf acht Jahre. Wer sich als Hiwi durchs Studium finanziert, verliert den Job also nicht mehr allein deshalb, weil die Sechs-Jahres-Grenze ausgerechnet in der Prüfungsphase reißt.

Was nicht drinsteht, ist genauso interessant. In der Postdoc-Phase bleibt es bei bis zu sechs Jahren Befristung – das Thema wird im Entwurf schlicht ausgespart, obwohl die Ampel es kürzen wollte. ver.di kritisiert genau das: Nach der Promotion müsse mit Befristungen Schluss sein, sonst treibe man Wissenschaftler:innen aus den Hochschulen. Auch die Tarifsperre bleibt bestehen. Die Bundesregierung ist da immerhin offen: In der eigenen FAQ zum Beschluss steht auf die Frage, ob die Reform zu mehr unbefristeten Stellen führt, ein klares Nein. Das Gesetz regele den Rahmen, Dauerstellen zu schaffen sei Sache der Hochschulen. Für alle, die mit einer Promotion liebäugeln: planbarer wird es, sicherer nicht.


Zum Schluss nach München. Die Hochschulleitung der LMU hat am 30. Juli eine ungewöhnlich scharfe Stellungnahme veröffentlicht. Anlass war eine Gruppierung namens „Uni for Palestine München", die angekündigt hatte, noch am selben Tag ein LMU-Gebäude zur „Liberated Study Zone" zu erklären.

Die Uni schreibt, die Sicherheitsbehörden gingen von personellen Überschneidungen mit vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen aus und erwarteten Aktivismus, der sich konfrontativ gegen Menschen mit tatsächlichem oder angenommenem Israelbezug richte. Die LMU sei ein Ort offener und kontroverser Auseinandersetzung, könne aber nicht zulassen, dass jüdische Studierende und Lehrende sie nicht mehr als sicheren Raum erleben. Die Veranstalter wurden aufgefordert, keine Liegenschaften zu betreten; Polizei und Staatsschutz waren informiert.

Zur Einordnung: Im Januar 2025 hatte die TUM eine nicht genehmigte Pro-Palästina-Kundgebung in ihren Räumen räumen lassen, 30 Personen bekamen Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs. Die LMU ist diesmal einen Schritt früher gegangen und hat vorab klargemacht, dass sie nicht abwarten wird.

Nächste Woche wieder pünktlich, versprochen – und ohne Klausuren als Ausrede.

Cheers und bis dann!